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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltung

Lieferungen, Leistungen, Angebote an unsere Kunden (Auftraggeber) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir ausdrücklich. Auch ein Schweigen unsererseits auf übersandte Bedingungen macht dies nicht verbindlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten uns nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Vereinbarungen mit der Firma Text Grafik Design Scheeren bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für den Grafikservice gelten zusätzliche Bedingungen, wie sie nachfolgend aufgeführt werden.

2. Angebot

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Ab Vertragsschluß hält sich der Auftragnehmer 14 Tage an die vereinbarten Preise gebunden. Danach bleibt vorbehalten, für zwischenzeitlich eingetretene Materialkosten und Lohnerhöhungen entsprechende Zuschläge zu berechnen. Die zu dem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Unterlagen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich im Angebot als verbindlich bezeichnet werden. Von uns (Auftragnehmer) gefertigte Zeichnungen und andere Unterlagen stehen in unserem Eigentums- und Urheberrecht. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass dies zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszwecks mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgt. Die Preise des Auftragnehmers enthalten nicht die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie sonstige Versandkosten.

3. Bestellungen
  • Änderungen von Abs und RGs
    Änderungen einer Auftragsbestätigung müssen innerhalb von 24 Std. erfolgen, nach dieser Frist müssen wir leider eine Servicepauschale in Höhe von € 15,- zzgl. MwSt. erheben. Das schließt Änderungen der Liefer- bzw. Rechnungsanschrift mit ein, da wir nach Rechnungserstellung keine kostenfreie Änderung an der bereits gebuchten Rechnung vornehmen können, da diese storniert und neu generiert werden müssen. Gleichzeitig möchten wir Sie ebenfalls bitten, uns im Anschluss an die Prüfung eventuelle Änderungen der Liefer- bzw. Rechnungsanschrift mitzuteilen, da wir nach Rechnungserstellung keine kostenfreie Änderung an der bereits gebuchten Rechnung vornehmen können.
  • Druckdaten
    Daten können nur zugeordnet werden, wenn diese entsprechend deklariert sind. Geben Sie bitte –falls vorhanden- Ihre Auftragsbestätigungsnummer, respektive Kundennummer sowie die Bezeichnung der Kommission (Firmenname des Bestellers) an, unter der wir auch Ihren Auftrag bearbeiten. Falls verfügbar, senden Sie uns zu Ihren Druckdateien einen Proof oder eine Farbvorlage, da wir ansonsten keine Garantie für eine Farbverbindlichkeit übernehmen können. Sollten in Ihren Druckdaten Sonderfarben z.B. Pantone Töne angelegt sein, informieren Sie uns bitte, da hierfür zusätzliche Anpassungen (kostenfrei) notwendig sind. Um zusätzliche Kosten für nachträgliche Anpassungen zu vermeiden, legen Sie Ihre Daten bitte unbedingt nach den Datenblattanforderungen an, da wir nach Eingang Ihrer Grafiken ohne separaten Auftrag keine weitere Datenanpassung vornehmen.
  • Liefertermin
    Sollte ein kurzfristiger Liefertermin gewünscht sein, ist es notwendig – falls noch nicht geschehen- Ihre Grafikdaten innerhalb der Überprüfungsfrist auf unseren Server zu laden. Ein späterer Zeitpunkt kann zu entsprechenden Lieferverzögerungen führen.
3a. Lieferung

Den Versand übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Wenn die Versandart vom Auftraggeber nicht vorgeschrieben ist, wird sie nach dem Ermessen des Auftragnehmers bestimmt. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers– insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben hiervon unberührt. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers. Sobald diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, steht dem Auftragnehmer jederzeit das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist ebenfalls jederzeit berechtigt, von dem Auftraggeber die Beibringung einer Sicherheit (Vorauszahlung oder Bürgschaft) zu verlangen und bis zur Stellung einer solchen Sicherheit die Lieferung zurückzuhalten. Versandvorschriften "muß dann und dann im Hause sein" können wir nicht anerkennen und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Fehlen für die Ausführung des Auftrags erforderliche Einzelheiten, dann beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klärung. Kommt der Besteller mit seinen Verpflichtungen in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend. Sind wir selbst unseren Lieferpflichten nicht in vollem Umfang nachgekommen, so hat der Besteller uns durch einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von 6 Tagen zu gewähren. Wenn die Nachfrist von uns verschuldet verstreicht, ist der Besteller berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. In allen Fällen, in denen uns die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird (z.B. bei behördlichen Eingriffen, Feuer-, Wasser-oder sonstigen Elementarschäden, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie-oder Rohstoffversorgung, Maschinenausfall) sind wir entsprechend teilweise oder ganz von der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen entbunden.

3b. Grafikservice

Bei denen dem Auftraggeber für Grafikarbeiten zur Verfügung gestellten Unterlagen wird vorausgesetzt, dass diese reprofähig und in einwandfreiem Zustand sind. Soweit dies nicht mehr der Fall ist, behält sich die Auftragnehmerin vor, die Neuerstellung oder Verbesserung der Vorlagen auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen, wobei der Auftraggeber dann die erforderlichen Kosten nach Zeit und Materialaufwand zu zahlen hat. Reinzeichnungen, Vermassungen, Farbmuster bzw. Farbangaben und Standangaben sind für den Auftragnehmer verbindlich. Bei Umsetzung bestimmter Farbangaben nach HKS, RAL oder Pantone in fotografischer Technik garantiert der Auftragnehmer eine Farbgenauigkeit bis zu 60-70%. Exakte Farbgenauigkeit kann nur für die Siebdrucktechnik garantiert werden, soweit ein solches Verfahren ausdrücklich vereinbart wird. Soweit der Auftragnehmer keine näheren Standangaben erhält, werden diese vom Auftragnehmer nach gestalterischen Grundsätzen selbst bestimmt. Eine Mängelhaftung seitens des Auftragnehmers ist ausgeschlossen und kann vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommen werden. Das gleiche gilt für die Vermassung von Negativen, Dias und sonstigen Vorlagen. Die Herstellung von Fotopaneels erfolgt stets in höchst möglicher Detailtreue der Vorlagen. Sollten seitens des Auftraggebers in Bezug auf Farbgestaltung, Dichte, Kontraste, besondere Eigenschaften gefordert werden, sind diese ausdrücklich schriftlich bei Auftragerteilung festzulegen. Nachträgliche Änderungen müssten vom Auftragnehmer nicht berücksichtigt werden, wobei ggf. entstehende Zusatzkosten von dem Auftraggeber vergütet werden müssen. Autorenkorrekturen werden sämtlich nach Zeitaufwand berechnet und sind nicht in den Preisen für Fotopaneele sowie deren Nebenkosten enthalten. Sämtliche notwendigen Nebenarbeiten wie Erstellen von Fotosatz nach Manuskript, Erstellen einer reprofähigen Vorlage sowie Nachbesserungen und Änderungen an Reinzeichnungen, Retuschen, Freistellungen werden nach Stundenaufwand abgerechnet. Kreative, gestalterische oder konzeptionelle Leistungen wie Erstellen eines Layouts, Standskizze, Reinzeichnen usw. werden grundsätzlich nach Zeitaufwand berechnet.

4. Preis und Zahlung

Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Angebote werden erst durch unsere schriftliche oder konkludente Annahme wirksam. Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Auslieferungslager. Verpackung und Frachtkosten werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber hat auf die Preise noch die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens werden sämtliche Forderungen des Auftragnehmers sofort fällig.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware – Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Werden die gelieferten Waren durch den Auftraggeber zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Aufragnehmer, ohne dass diesem hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Eigentumserwerb des Auftraggebers nach § 59 BGB ist ausgeschlossen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, der Auftragnehmerin nicht gehörenden Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, wird der Auftragnehmer Miteigentümer an der neuen Sache nach dem Verhältnis der von ihm gelieferten Ware und der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Der Auftragnehmer ist zur Einziehung der an den Auftragnehmer abgetretenen Forderung berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Zugleich ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Auftraggebers bekanntzugeben. Der Auftraggeber darf die ihm gelieferte Ware bzw. Gegenstände weder verpfänden noch Dritten zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahme bzw. sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen und den Handlungen der Dritten zu widersprechen.

6. Eigentums-, Urheberrechts- und Kennzeichnungsrecht, Haftung für Verletzung von Schutzrechten

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Anfertigung seines Auftrages, insbesondere bei Bestellung von Reproduktionen und sonstigen Umgestaltungen eines Werkes, Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechts oder eines sonstigen Schutzrechtes Dritter frei und erstattet. Dem Auftragnehmer anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers erstellt worden, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. An unseren Kostenanschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen (Negative, Positive, Diapositive usw.) und anderen Unterlagen des Auftragnehmers behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit dem Eigentumsübertrag an einem von uns gefertigten Werkstück (Original oder Vervielfältigung) wird das Urheberrecht nichtübertragen. Wir dürfen in geeigneter Weise auf den Produkten unserer Dienstleistung auf unsere Firma hinweisen, es sei denn, dass der Auftraggeber dies aus wichtigem Grund nicht wünscht und er hierauf bereits bei Auftragserteilung hinweist.

7. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren-Lieferteile auf den Auftraggeber über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer ausnahmsweise die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Seitens des Auftragnehmers wird die Sendung nicht gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert. Auf Wunsch des Auftraggebers kann dies jedoch auf seine Kosten erfolgen. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme seiner Ware in Verzug, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über.

8a. Haftung für Mängel der Lieferung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die angelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Die Rüge eventueller Mängel hat unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Für Mängel der Lieferung, einschließlich evt. Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, haftet der Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

  • Dem Auftragnehmer steht ein Nachbesserungsrecht entsprechend § 633 BGB zu.
  • Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die Abtretung der Haftansprüche, die dem Auftragnehmer gegenüber dem Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Verwendung dieses Fremderzeugnisses zur Last. Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Übergabezeitpunkt ab in 2 Jahren.
  • Verzögert sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes ohne Verschulden des Auftragnehmers, so erlischt die Haftung ebenfalls spätestens 2 Jahre nach Gefahrenübergang.
  • Es wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschstoffe, sofern sie nicht auf Veranlassung des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Materialbedingte unvermeidliche Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, eventuelle Mängel nachzubessern bzw. zu beseitigen. Ausnahmsweise und nur im Notfall zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer die Kosten der Ersatzvornahme zu verlangen. Allerdings muss der Auftragnehmer vorher hiervon verständigt und sein Einverständnis eingeholt werden. Für die Nachbesserung und für eventuelle Ersatzstücke beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft jedoch mindestens zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Dieser wird durch die Nachbesserung ausschließlich gehemmt. Durch etwaige, seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungen an dem gelieferten Gegenstand, wird die Haftung und die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
8b. Grafikservice

Uns zur Bearbeitung übergebene Fotos, Filmvorlagen nach Reinzeichnungen und ähnliches werden nach üblicher Sorgfalt behandelt. Bei Beschädigung, Fehlbearbeitung oder Abhandenkommen besteht für den Auftragnehmer keine über den Materialwert hinausgehende Haftung. Alle dem Auftragnehmer zur Bearbeitung übergebenen Vorlagen sind vom Auftraggeber selbst gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl usw. zu versichern. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann die Versicherung der übergebenen Vorlagen auch durch den Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers erfolgen.

9. Gerichtsstand

Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten, einschließlich Wechsel-und Urkundenprozessen, ist Köln. Durch etwaige Unwirksamkeit einzelner, einer oder mehrer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt

10. Stornierung

Stornierung eines laufenden Auftrages. Stornierung eines laufenden Auftrages führt vor Produktionsbeginnzur Zahlungsverpflichtung von 80 % der Auftragssumme nach Produktionsbeginn 100 % der Auftragssumme.

11. Externe Links

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